Was wird geändert?
Lernziele
- check_circle Welcher Abstimmungstyp die «10-Millionen-Schweiz» ist — und warum das doppelte Mehr nötig ist
- check_circle Was Art. 73a bei den Schwellen 9.5 Mio und 10 Mio. konkret verlangt
Aufwand
Was würde sich rechtlich ändern?
Bei einem Ja zur Initiative kommt ein neuer Artikel 73a in die Bundesverfassung — als Teil des Kapitels zu Wirtschaft, Umwelt und Raumplanung. Bevor wir uns ansehen, was genau drin steht, eine kurze Auffrischung: Welcher Abstimmungstyp ist das eigentlich, und welche Hürde muss er nehmen?
100'000 Stimmberechtigte verlangen mit ihrer Unterschrift eine Änderung der Bundesverfassung. Sammelfrist: 18 Monate. Eine Volksinitiative schlägt etwas Neues vor.
Beispiel hier: «Keine 10-Millionen-Schweiz!» — das Komitee schlägt einen neuen Artikel 73a vor.
Jede Verfassungsänderung — egal ob aus dem Parlament oder aus einer Initiative — muss zwingend vors Volk und vor die Stände. Das Volk muss abstimmen, ohne dass jemand es verlangt.
Beispiel: Eine Verfassungsänderung, die das Parlament selbst ausgearbeitet hat (etwa zur AHV-Finanzierung).
Gegen ein einfaches Bundesgesetz kann das Volk ein Referendum ergreifen. Voraussetzung: 50'000 Unterschriften innert 100 Tagen nach Veröffentlichung. Es richtet sich gegen einen bereits beschlossenen Erlass.
Beispiel: Ein neues Gesetz wird im Parlament verabschiedet — Gegner:innen sammeln Unterschriften, damit das Volk es noch ablehnen kann.
Die Initiative will die Bundesverfassung ändern (neuer Art. 73a). Für jede Verfassungsänderung ist das doppelte Mehr nötig — Volk und Stände müssen Ja sagen.
- Volksmehr — Mehrheit aller abgegebenen Stimmen schweizweit (> 50 % Ja)
- Ständemehr — Mehrheit pro Kanton; Halbkantone zählen ½ Stimme (≥ 12 von 23 Standesstimmen)
So gibt es Vorlagen, die zwar das Volksmehr, aber nicht das Ständemehr erreichen — und umgekehrt. Beide müssen Ja sagen.
Der Verfassungstext: Art. 73a (neu)
Genau dieser Text käme bei einem Ja in die Bundesverfassung — er ist die rechtliche Grundlage aller folgenden Module:
Art. 73a — Nachhaltige Bevölkerungsentwicklung
¹ Die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz beträgt vor dem Jahr 2050 nicht mehr als 10 Millionen Menschen.
² Übersteigt die ständige Wohnbevölkerung 9,5 Millionen Menschen, ergreifen Bundesrat und Bundesversammlung Massnahmen, namentlich im Asylbereich und beim Familiennachzug. Bei Abkommen, die zum Bevölkerungswachstum beitragen, aktiviert oder verhandelt der Bundesrat zudem Ausnahmen und Schutzklauseln.
³ Übersteigt die ständige Wohnbevölkerung 10 Millionen Menschen, ergreifen Bundesrat und Bundesversammlung alle zur Verfügung stehenden Massnahmen, einschliesslich der Kündigung internationaler Abkommen, die zum Bevölkerungswachstum beitragen, namentlich des Freizügigkeitsabkommens mit der EU.
Quelle: Initiativtext «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)»
Drei Begriffe, die hier zentral sind: , und . Die Personenfreizügigkeit ist die rechtliche Grundlage, die im Falle eines Ja bei über 10 Mio. Menschen gekündigt würde.
Mechanik & Art. 73a — Wissens-Check
Frage 1 von ?Die «10-Millionen-Schweiz»-Vorlage — welchem Abstimmungstyp gehört sie an?
Wie viele Unterschriften braucht eine Volksinitiative — und innert welcher Frist?
Welches Referendum kommt zustande, wenn 50'000 Stimmberechtigte innert 100 Tagen Unterschriften sammeln?
Bei welcher Bevölkerungszahl greifen die Massnahmen aus Absatz 2 von Art. 73a?
Welche zwei Politikbereiche nennt Absatz 2 von Art. 73a namentlich für erste Massnahmen?
Was sieht Art. 73a Absatz 3 vor, wenn die Bevölkerung 10 Millionen übersteigt?
Eine Volksinitiative muss innert 18 Monaten genau 100'000 Unterschriften sammeln.
Das obligatorische Referendum wird automatisch ausgelöst — ohne dass jemand Unterschriften sammeln muss.
Art. 73a Absatz 2 nennt den Asylbereich und den Familiennachzug als Massnahmenfelder bei 9,5 Millionen.
Beim doppelten Mehr zählen Halbkantone je ½ Standesstimme — es braucht mindestens 12 von 23 Standesstimmen.