Glossar
Alle Fachbegriffe dieser Lerneinheit auf einen Blick.
Bilaterale Verträge
Auch bekannt als: Bilaterale I, Bilaterale II
Die Bilateralen Verträge sind zwei Vertragspakete zwischen der Schweiz und der EU.
- Bilaterale I (in Kraft seit 2002): Personenfreizügigkeit, technische Handelshemmnisse, Landverkehr, Luftverkehr, Landwirtschaft, öffentliches Beschaffungswesen, Forschung. Sie sind über die Guillotine-Klausel miteinander verknüpft — fällt einer, fallen alle.
- Bilaterale II (ab 2005): u.a. Schengen/Dublin, Zinsbesteuerung, Betrugsbekämpfung. Sie sind unabhängig voneinander kündbar.
Eine Kündigung der Personenfreizügigkeit würde damit das gesamte Paket Bilaterale I gefährden.
Dichtestress
Mit Dichtestress wird das subjektive Gefühl beschrieben, dass es im Alltag «zu eng» wird: überfüllte Züge, lange Warteschlangen, knappe Wohnungen, Lärm, Verkehr.
Der Begriff ist politisch — er stammt aus dem deutschen Sprachraum und wurde in der Schweizer Migrationsdebatte populär. Wissenschaftlich messbar ist Dichtestress nicht direkt; gemessen werden Indikatoren wie Bevölkerungsdichte (Personen/km²), Auslastung des öffentlichen Verkehrs oder Wohnungsleerstand. Ob aus diesen Indikatoren tatsächlich «Stress» wird, hängt stark von individueller Wahrnehmung ab.
Doppeltes Mehr
Auch bekannt als: Volks- und Ständemehr
Bei Verfassungsänderungen (Volksinitiative, obligatorisches Referendum) sind zwei Mehrheiten gleichzeitig erforderlich:
- Volksmehr: mehr als 50 % der abstimmenden Personen stimmen Ja
- Ständemehr: mehr als die Hälfte der Kantone stimmen Ja (mindestens 12 von 23 Standesstimmen)
Die sechs Halbkantone (OW, NW, BS, BL, AR, AI) zählen je eine halbe Standesstimme.
Dublin-Verfahren
Auch bekannt als: Dublin-Abkommen, Dublin
Das Dublin-Abkommen regelt, welcher Staat für ein Asylgesuch zuständig ist. Grundregel: zuständig ist jener Schengen/Dublin-Staat, in dem die asylsuchende Person zuerst registriert wurde.
Für die Schweiz heisst das in der Praxis: Personen, deren Asylgesuch in einem anderen Dublin-Staat bereits hängig oder abgelehnt ist, können dorthin zurückgeführt werden. Ohne Dublin-Verfahren müsste die Schweiz alle Gesuche selber prüfen — entsprechend mehr Asylverfahren.
Fachkräftemangel
Auch bekannt als: Fachkräftelücke
Vom Fachkräftemangel spricht man, wenn die Wirtschaft offene Stellen mit den im Inland verfügbaren Arbeitskräften nicht besetzen kann — sei es wegen fehlender Qualifikation, demografischer Lücken (Pensionierung der Babyboomer) oder einfach wegen zu kleiner Berufsgruppen.
Besonders betroffen sind in der Schweiz: Pflege und Gesundheit (Spitäler, Heime), MINT-Berufe (Ingenieurwesen, Informatik), Bau und Teile der Hotellerie/Gastronomie. Viele Stellen werden über die Personenfreizügigkeit aus dem EU-Raum besetzt — Spitäler, Heime und Industrie sind wirtschaftlich darauf angewiesen.
Fakultatives Referendum
Auch bekannt als: Fakultatives Ref., Referendum
50’000 Stimmberechtigte (oder 8 Kantone) können innerhalb von 100 Tagen nach der Schlussabstimmung im Parlament die Volksabstimmung über ein Bundesgesetz verlangen.
Anders als bei der Volksinitiative und dem obligatorischen Referendum genügt beim fakultativen Referendum das einfache Volksmehr — kein Ständemehr nötig.
Familiennachzug
Als Familiennachzug bezeichnet man das Recht, enge Familienangehörige (Ehepartner:in, minderjährige Kinder, in bestimmten Fällen Eltern) in die Schweiz nachzuholen, wenn man hier bereits rechtmässig lebt.
Für EU/EFTA-Staatsangehörige ist der Familiennachzug durch die Personenfreizügigkeit weitgehend liberal geregelt; für Drittstaatsangehörige gelten strengere Voraussetzungen (Wohnraum, Einkommen, Sprachkenntnisse). Die Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!» verlangt, den Familiennachzug einzuschränken, sobald die Bevölkerung 9.5 Mio überschreitet.
Obligatorisches Referendum
Auch bekannt als: Obligatorisches Ref., Obligatorium
Bestimmte Beschlüsse des Parlaments müssen zwingend dem Volk vorgelegt werden — ohne Unterschriftensammlung. Der häufigste Fall sind Änderungen der Bundesverfassung.
Für die Annahme ist das doppelte Mehr (Volks- und Ständemehr) erforderlich. Beispiel: Die AHV-Reform 2022 brauchte das obligatorische Referendum und wurde mit 50.5 % Volksmehr und 19.5 Standesstimmen angenommen.
Personenfreizügigkeit
Auch bekannt als: Freizügigkeitsabkommen, FZA
Das Freizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Schweiz und der EU gilt seit 2002. Es erlaubt EU- und EFTA-Bürger:innen, in der Schweiz zu leben und zu arbeiten — und umgekehrt Schweizer:innen in der EU.
Die Personenfreizügigkeit ist Teil der Bilateralen I: Wird sie gekündigt, fallen automatisch auch die anderen Verträge dieses Pakets weg (Guillotine-Klausel). Sie ist der wichtigste rechtliche Treiber der Zuwanderung aus EU/EFTA-Staaten.
Schengen-Abkommen
Auch bekannt als: Schengen, SIS
Das Schengen-Abkommen (in Kraft für die Schweiz seit 2008) schafft einen Raum ohne systematische Personenkontrollen an den Binnengrenzen — gleichzeitig wird die polizeiliche Zusammenarbeit der teilnehmenden Staaten verstärkt.
Zentrales Werkzeug ist das Schengener Informationssystem (SIS): eine Datenbank, in der europäische Polizei-, Grenz- und Strafverfolgungsbehörden Fahndungsausschreibungen, gestohlene Gegenstände und vermisste Personen austauschen. Die Schweiz tätigt im SIS jährlich Millionen Abfragen.
Schengen ist Teil der Bilateralen II und mit dem Dublin-Verfahren rechtlich verknüpft.
Schutzklausel
Auch bekannt als: Ventilklausel
Eine Schutzklausel ist eine vertragliche Notbremse: Sie erlaubt einem Staat, Bestimmungen eines Abkommens zeitlich befristet einzuschränken, wenn klar definierte Schwellenwerte überschritten werden — z.B. eine Höchstzahl an Aufenthaltsbewilligungen pro Jahr.
In der Personenfreizügigkeit gab es bisher nur eine begrenzte Schutzklausel (sogenannte Ventilklausel), die maximal bis 2014 anwendbar war. Die Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!» verlangt vom Bundesrat, künftig erneut Schutzklauseln auszuhandeln, falls die Bevölkerungszahl die Schwellen 9.5 oder 10 Mio überschreitet.
Ständige Wohnbevölkerung
Auch bekannt als: Wohnbevölkerung
Die ständige Wohnbevölkerung umfasst alle Personen, die in der Schweiz Wohnsitz haben und sich dort dauerhaft aufhalten — Schweizer:innen und Ausländer:innen.
Eingeschlossen sind insbesondere:
- Schweizer Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz
- Ausländer:innen mit Aufenthaltsbewilligung B oder Niederlassungsbewilligung C
- Anerkannte Flüchtlinge mit Aufenthaltsbewilligung
- Personen mit einem Aufenthalt von mindestens 12 Monaten
Nicht dazu zählen Touristen, Kurzaufenthalter:innen unter 12 Monaten, Asylsuchende ohne Entscheid und Diplomat:innen. Wenn von «9.1 Mio» oder «10 Mio Schweiz» die Rede ist, ist immer die ständige Wohnbevölkerung gemeint.
Volksinitiative
Auch bekannt als: Initiative
Ein politisches Instrument, mit dem 100’000 Schweizer Stimmberechtigte eine Änderung der Bundesverfassung beantragen können. Die Unterschriften müssen innerhalb von 18 Monaten gesammelt und von der Wohnsitzgemeinde beglaubigt werden.
Eine angenommene Volksinitiative braucht das doppelte Mehr (Volks- und Ständemehr), da sie stets eine Verfassungsänderung darstellt.